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Betreff: Re: versehentliche Rückrechnung mit Funktion "Steuer Rückr. VJ"
Hallo Herr Latsch,
danke für den Hinweis.
Wir haben einen Weg für uns gefunden, der für die Beschäftigten zwar nicht ganz optimal ist , aber alle Meldungen (LSt./DEÜV/ZVK) auf den Cent genau neu erstellt.
Die ganze Stufung, Einmalzahlungen etc. werden diesen Monat nochmals auf den alten Stand (also negativ) zurück gerechnet, MIT Haken in FKB501395 und im Juni geht alles wieder positiv rein OHNE Haken in FKB501395.
So ist alles wieder sauber und das FA ist wieder glücklich.
Viele Grüße und schönes WE!
RR
Hallo Herr Latsch,
danke für den Hinweis.
Wir haben einen Weg für uns gefunden, der für die Beschäftigten zwar nicht ganz optimal ist , aber alle Meldungen (LSt./DEÜV/ZVK) auf den Cent genau neu erstellt.
Die ganze Stufung, Einmalzahlungen etc. werden diesen Monat nochmals auf den alten Stand (also negativ) zurück gerechnet, MIT Haken in FKB501395 und im Juni geht alles wieder positiv rein OHNE Haken in FKB501395.
So ist alles wieder sauber und das FA ist wieder glücklich.
Viele Grüße und schönes WE!
RR
Betreff: Re: versehentliche Rückrechnung mit Funktion "Steuer Rückr. VJ"
Hallo,
eigentlich nicht. Uneigentlich muss man dass, was sonst die "Schiebe-Lohnarten" von alleine machen, manuell machen. Man braucht also eine Lohnart als Sachbezug, Steuerpflichtig und SV-frei, mit der man den Nachzahlungsbetrag in den jeweiligen Monaten in Minus eingibt. Dann eine Lohnart als Sachbezug wie die erste, allerdings als Einmalbezug, über die man die Summe der Beträge im laufenden Monat eingibt. Diese EB-Lohnart braucht man ggf. auch schon im alten Jahr, wenn auch Einmalbezüge durch die Rückrechnung betroffen waren.
Während dieser ganzen Aktion muss das A natürlich wieder rein.
Viel Spaß beim tüfteln!
Hallo,
eigentlich nicht. Uneigentlich muss man dass, was sonst die "Schiebe-Lohnarten" von alleine machen, manuell machen. Man braucht also eine Lohnart als Sachbezug, Steuerpflichtig und SV-frei, mit der man den Nachzahlungsbetrag in den jeweiligen Monaten in Minus eingibt. Dann eine Lohnart als Sachbezug wie die erste, allerdings als Einmalbezug, über die man die Summe der Beträge im laufenden Monat eingibt. Diese EB-Lohnart braucht man ggf. auch schon im alten Jahr, wenn auch Einmalbezüge durch die Rückrechnung betroffen waren.
Während dieser ganzen Aktion muss das A natürlich wieder rein.
Viel Spaß beim tüfteln!
Betreff: versehentliche Rückrechnung mit Funktion "Steuer Rückr. VJ"
Hallo liebe PAISY-Kollegen,
eine unserer Sachbearbeiterinnen hat einige Beschäftigte, die rückwirkend in 2019 neue Tarifgruppen bekamen, versehentlich mit der Funktion "Steuer Rückr. VJ" aus FKB 501395 abgerechnet.
Die Jahreslohnsteuerbescheinigungen für 2019 wurden natürlich neu erstellt. Zuflussprinzip adé.
Das Finanzamt lies sich nicht bitten und mosert nun die Meldungen an .
Gibt es eine Möglichkeit, z.b Bsp. über P4, um die Steuern wieder 2020 zuzuordnen?
Gruß aus MD
RR
Hallo liebe PAISY-Kollegen,
eine unserer Sachbearbeiterinnen hat einige Beschäftigte, die rückwirkend in 2019 neue Tarifgruppen bekamen, versehentlich mit der Funktion "Steuer Rückr. VJ" aus FKB 501395 abgerechnet.
Die Jahreslohnsteuerbescheinigungen für 2019 wurden natürlich neu erstellt. Zuflussprinzip adé.
Das Finanzamt lies sich nicht bitten und mosert nun die Meldungen an .
Gibt es eine Möglichkeit, z.b Bsp. über P4, um die Steuern wieder 2020 zuzuordnen?
Gruß aus MD
RR
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