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Betreff: Re: ELStAM 6 Monatsfrist
Hallo Mika,
wenn Sie den 6-Monatsszeitraum frühzeitig "abbrechen" wollen, müssen Sie im Feld "ELSTAM-Prüfung" das Merkmal für "An- und Abmeldung" wieder setzen. Aktuell sollte dort "6-Monatsregelung" auftauchen.
Mit dem nächsten Austausch der ELSTAM-Daten wird im Rücklauf ein neuer Steuersatz mit dem 01. des Monats angelegt. Rückwirkende Zeiträume werden nicht aktualisiert, sprich es findet keine Rückrechnung statt.
Viele Grüße
Thomas
Hallo Mika,
wenn Sie den 6-Monatsszeitraum frühzeitig "abbrechen" wollen, müssen Sie im Feld "ELSTAM-Prüfung" das Merkmal für "An- und Abmeldung" wieder setzen. Aktuell sollte dort "6-Monatsregelung" auftauchen.
Mit dem nächsten Austausch der ELSTAM-Daten wird im Rücklauf ein neuer Steuersatz mit dem 01. des Monats angelegt. Rückwirkende Zeiträume werden nicht aktualisiert, sprich es findet keine Rückrechnung statt.
Viele Grüße
Thomas
Betreff: ELStAM 6 Monatsfrist
Hallo,
es gibt bei ELStAM die 6 Monatsfirst, welche in Anspruch genommen werden kann.
In den Unterlagen des Finanzamtes steht "bis zu" 6 Monaten. Wie machen wir es in PAISY, wenn
wir nur 3 Monate in Anspruch nehmen möchten und anschließend sollen die Daten von ELStAM zur
Abrechnung kommen, aber die 3 Monate vorher sollen nicht mehr verändert werden.
Hat hier schon jemand Erfahrung gesammelt ?
Mfg
Mika
Hallo,
es gibt bei ELStAM die 6 Monatsfirst, welche in Anspruch genommen werden kann.
In den Unterlagen des Finanzamtes steht "bis zu" 6 Monaten. Wie machen wir es in PAISY, wenn
wir nur 3 Monate in Anspruch nehmen möchten und anschließend sollen die Daten von ELStAM zur
Abrechnung kommen, aber die 3 Monate vorher sollen nicht mehr verändert werden.
Hat hier schon jemand Erfahrung gesammelt ?
Mfg
Mika
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