Hans-Jörg Hardt
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Dabei seit: 09.09.2013
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Betreff:
Pfändung der Jahressonderzahlung ö.D.
Hallo,
laut BAG Urteil ist die Jahressonderzahlung ab sofort voll pfändbar. Die Änderung in SA 36 Feld 23 von 4 in 1 ist ja einfach, aber wie sieht es mit Rückrechnungen aus?
Gruß
Hans-Jörg Hardt