Walter Latsch | 25.05.2020, 09:11 |
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Betreff: Steuerfreiheit KuG-Zuschuss Hallo zusammen, wenn man KuG-Zuschüsse bereits steuerpflichtig abgerechnet hat und diese nun steuerfrei stellen will, reicht es nicht aus, den Schlüssel in der Lohnart auf frei zustellen und die Personen mit P4 anzustoßen. Man benötigt eine neue, steuerfreie Lohnart, die statt der alten Lohnart generiert werden muss. Viele Grüße |
Rainer Otto | 25.05.2020, 09:59 |
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Betreff: Re: Steuerfreiheit KuG-Zuschuss Hallo ! Oder die stpfl. Lohnart stehen lassen und eine weitere generieren. Die neue LA ist dann "davon stfrei", also ein negativer GWV. |