Walter Latsch | 20.06.2022, 11:50 |
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Betreff: Steuerentlastungsgesetz Hallo zusammen, falls man die ganzen Rückrechnungen wegen der Steuererstattungen ab Januar nicht drucken will, kann man mit einer Lohnart den jeweiligen Übertrag auf die laufende Abrechnung durch die Steuererstattung auf Null bringen (andere Überträge bleiben erhalten). Dazu alle anstoßen, das beiligende Info laufen lassen und eine (neue) Lohnart ausgeben. Bei Bedarf einzeln andrucken je Monat oder in einer Summe, wie man will. Viele Grüße Walter Latsch |
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Dateianhänge: P1-2022.txt (Dateigröße: 1,22 KB) |
Rainer Otto | 21.06.2022, 09:03 |
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Betreff: Re: Steuerentlastungsgesetz Also muss man zuerst eine Testabrechnung 06.22 mit RR laufen lassen ?! |
Rainer Otto | 21.06.2022, 09:06 |
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Betreff: Re: Steuerentlastungsgesetz Meine Lösung sieht so aus: Ich unterdrücke den Ausdruck der Verdienstabrechnung für die RR-Monate, wenn dort kein neuer Bruttobetrag anfällt. Dafür gibt es eine automatische Lohnart. |