Kerstin Wedel | 15.05.2014, 12:41 |
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Betreff: DEUV Abmeldung Grund 34 Hallo zusammen, Wir haben eine Mitarbeiterin die schon lange aus der Lohnfortzahlung heraus ist. Jetzt ist auch die Zahlung der Krankenkasse (78 Wochen) beendet und die Krankenkasse möchte nun zum 19.5.14 eine Abmeldung mit Grund 34 (Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Wie muss ich vorgehen, damit diese Abmeldung erfolgt. Arbeitsrechtlich ist sie immer noch bei uns beschäftigt. Ob die Mitarbeiterin nun Arbeitslosengeld oder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, ist noch nicht geklärt. Die Krankenkasse möchte nur die Abmeldung mit dem Grund 34. Vielen Dank vorab & Grüße Kerstin Wedel |
vthron | 15.05.2014, 12:45 |
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Betreff: Re: DEUV Abmeldung Grund 34 Hallo Frau Wedel, in den Musterzeitarten gibt es die Zeitart 542. Wenn diese bei Ihnen richtig eingerichtet ist sollte die Meldung auch so Kommen. Viele Grüße Volkhard Thron |
Kerstin Wedel | 16.05.2014, 07:50 |
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Betreff: Re: DEUV Abmeldung Grund 34 Guten Morgen Herr Thron, vielen Dank für die schnelle Unterstützung. Nach ein wenig knobeln und probieren konnten wir die Zeitart entsprechend definieren können - und siehe da es funktioniert! Danke nochmals & Grüße Kerstin Wedel |